Willkommen auf der Website des Kleingartenvereins Knödelhütte!

A K T U E L L E S

EINSATZGRUPPE FÜR NOTFÄLLE IM VEREIN

Wir haben eine „Einsatzgruppe für Notfälle“ aus engagierten Mitgliedern im Verein.
Diese Personen, das können natürlich auch Partner von in unserem Verein wohnenden sein, sind in einer WhatsApp Gruppe zusammengeschlossen.
In einem Notfall, wie zB. Wassergebrechen in der Anlage, die der Vereinsleitung per Telefon oder E-Mail gemeldet werden, wird an alle Mitglieder der Einsatzgruppe via WhatsApp die Meldung des Notfalls ergehen.
Die Mitglieder der Vereinsleitung sind nicht ständig im Verein anwesend und es kann durchaus einmal der Fall eintreten, dass zeitnah zum Beispiel eine Wasserabsperrung in einem Bereich unseres Vereins durchgeführt werden muss, um hohe Wasserverluste für uns alle zu vermeiden.
Die Personen der Einsatzgruppe, die im Verein anwesend sind, würden eine Rückmeldung schicken, dass sie den Einsatz übernehmen könnten. Das können auch mehrere sein. Nach der Rückmeldung durch das Mitglied der Vereinsleitung, das in der Zeit das Vereinshandy hat, wird dann eine WhatsApp Meldung an den oder diejenigen gesendet, dass sie den Einsatz übernehmen sollen. Wenn sich mehrere zur Verfügung stellen, werden immer 2 Personen beauftragt.
Die aufgewendete Zeit wird natürlich nach den gültigen Arbeitsstundenpreisen vergütet.
Es gibt eine Einschulung über unser Wassersystem und die Möglichkeiten einzelne Sektoren abzusperren.
Die Einsatzgruppe steht aber nur für allgemeine Vereinsangelegenheiten (Wasser, größere Sturmschäden wie z.B. am Vereinshausplatz durch abgebrochene Äste verlegte Vereinswege oder ähnliches) zur Verfügung.
Für Gebrechen in den Gärten und Häusern sind weiterhin die zuständigen Gewerbetreibenden bzw. die Einsatzorganisationen zu verständigen.
Wenn jemand daran Interesse hat und uns dabei unterstützen würde für Notfälle im Verein zur Verfügung zu stehen schreiben Sie uns eine WhatsApp auf das Vereinshandy oder ein E-Mail.
Es wird eine Einschulung im Mai und Juni von ca. 1-2 h geben!

Ihr Vereinsleitung

Änderung der Baumhalterhaftung – § 1319 b ABGB

unter INFORMATIONEN – GARTENFACHBERATER

🌸🌿 Die Blumengärten Hirschstetten öffnen ihre Tore für die 20. Wiener Kleingarten Messe. 🏡✨
Vom 3. bis zum 5. Mai dreht sich alles um das Bauen, Gestalten und Wohlfühlen in Haus und Garten.
Planen Sie Ihren Besuch schon im Voraus und entdecken Sie die Vielfalt unserer Aussteller! Der Messeplan und die aktuelle Ausstellerliste der Wiener Kleingartenmesse 2024 sind bereits online verfügbar. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link und stöbern Sie gleich, welche Unternehmen dieses Jahr dabei sind:
Wir freuen uns darauf, Sie auf der Wiener Kleingarten Messe begrüßen zu dürfen!

BIOTONNEN

unter Informationen

ALTSPEISEÖLENTSORGUNG – Trichter

Sehr geehrte Mitglieder,

die versprochenen Trichter der Fa. Münzer sind eingetroffen und kann der Trichter zu den Sprechstunden im Vereinshaus abgeholt werden.

Ihre Vereinsleitung

NEUE BAUVORSCHRIFTEN

Seit 01.01.2024 wurde vom Wiener Gemeinderat einige Änderungen bei Neubauten beschlossen.
Lesen Sie dazu im Bereich Download das Merkblatt für Bauvorhaben (01/24).
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Baupolizei für den 14. Bezirk – Kleingartenreferat zur Verfügung.
02.10.2023

VEREINSPARKKLEBER

Näheres unter INFORMATIONEN – PARKEN!

Links zu Themen:

ERINNERUNG – DEFIBRILLATOR

In einigen Gesprächen konnte von Mitgliedern der Vereinsleitung festgestellt werden, dass einigen Mitgliedern nicht bekannt ist, dass an der Außenseite des Vereinshauses – links vom Eingang- seit 01.02.2019 ein Defibrillator zur Entnahme in Notfällen dauerhaft bereitsteht.

Der Defibrillator ist auch dem Verein PULS und der Leitstelle der Wiener Berufsrettung bekannt und ist der einzige öffentliche Defi in der Jägerwaldsiedlung. 

Ihre Vereinsleitung

Jeder Tropfen zählt für unsere Zukunft

Altspeisefettsammlung

Seit 09.11.2023 befindet sich in Wien 14., Heinrich-Kneissl-Gasse 38 bei den Biotonnen und in Wien 14., Eichbachgasse bei dem Stiegenaufgang zu unserem Verein, je ein Altspeisefettsammelbehälter. Diese Aktion ist für uns kostenlos und erspart uns den Weg zum Mistplatz. Nähere Informationen kommen noch von der Fa. Münzer als Postwurfsendung in jeden Haushalt. Überdies bekommt jede Parzelle gratis einen Trichter der Fa. Münzer.

Wir sammeln Fett

VEREINSCHRONIK 

Aus über 80-jähriger Vereinsgeschichte kann in den Sprechstunden gegen einen geringen Druckkostenbeitrag erworben werden.

G A L E R I E 

Schauen Sie auf unserer Fotogalerie vorbei, dort sind interessante Fotos unseres Vereins und die neuesten Aktionen der Vereinsleitung.

Wichtige Informationen für Eigentümer in unserem Verein!

Wenn Eigentümer den Kleingarten weiterverkaufen bzw. erben, kommt es leider immer wieder zu falschen Informationen, die wir hier klarstellen wollen.

Insbesondere dadurch, da jeder Unterpächter bei Erstkauf des Kleingartens eine Vereinbarung mit dem Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs unterschrieben hat, wo in  der Vereinbarung angeführt ist, dass der Kaufwerber sich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Vereinbarung mit dem Zentralverband an jeden zukünftigen Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Kaufgegenstandes, hier die Kleingartenparzelle, überbunden werden, ansonsten kein Verkauf der Kleingartenparzelle zustande gekommen wäre.

Der Kaufwerber verpflichtet sich, sowohl den Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs wie auch dem Kleingartenverein Knödelhütte, unter Vorlage einer Kopie der die Eigentumsübertragung begründenden Vertragsurkunde von einer Veräußerung der Kleingartenparzelle zu verständigen. Der Kaufwerber nimmt zur Kenntnis, dass mangels Überbindung der Rechte und Pflichten an den Rechtsnachfolger im Eigentum am Kleingarten, der neue Eigentümer nicht zur Nutzung der Infrastruktur der Kleingartenanlage berechtigt wäre, solange er nicht selbst die Vereinsmitgliedschaft erlangt oder eine gesonderte Nutzungsberechtigung mit dem Kleingartenverein abschließt.

Er haftet für den Kleingartenverein Knödelhütte und dem Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs für jeden Nachteil, der diesen aus der Verletzung der Überbindungspflicht erwächst.

Überdies gelten die Statuten und Gartenordnung sowohl für Unterpächter als auch Eigentümer mit Mitgliedschaft in unserem Verein.

Statuten des KGV Knödelhütte

Gartenordnung des KGV Knödelhütte

Für Rückfragen stehen wir in den Sprechstunden gerne zur Verfügung!

Ihre Vereinsleitung