Willkommen auf der Website des Kleingartenvereins Knödelhütte!
A K T U E L L E S
Aus gegebenen Anlaß und zur Erinnerung, informieren Sie sich bitte unter der Rubrik Informationen-Parken auf unserer Hompage,
wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Vereinsparkkleber weitergeben bzw. verkaufen.
Vereinsparkkleber – Fahrzeugwechsel
Wenn Sie ihr Fahrzeug mit Vereinsparkkleber wechseln/verkaufen, lösen Sie bitte unseren Parkkleber von der Windschutzscheibe ab.
Sie können den Vereinsparkkleber, nachdem Sie den Fahrzeugwechsel (Zulassungsschein in Kopie) uns bekannt gegeben haben, auf ihr neues Kfz kleben!
Ein neuer Parkkleber wird nur gegen einen Unkostenbeitrag ausgegeben!
Bitte geben Sie Ihr Fahrzeug keinesfalls mit dem Vereinsparkkleber weiter!
Weiter unten brauchen Sie nur auf PARKEN klicken um alle Informationen darüber zu erhalten.
Die Erstellung dieser Seite war mit erheblichem Aufwand verbunden!
Ihre Vereinsleitung
09.02.2026
ACHTUNG – WICHTIG
Für Parzelleninhaber mit Kleingarten(wohn)häusern ohne Bauakt!
Bitte lesen Sie dazu unbedingt den Artikel in der Verbandszeitschrift „Kleingärtner“ – Ausgabe Februar 2026
Warum etwas legalisieren, das „immer schon so war“
Ihre Vereinsleitung
Einwilligung zur Übersendung von Informationen und der Jahresvorschreibungen per E-Mail
Sehr geehrte Parzelleninhaber*innen, um Informationen schneller zu bekommen und auch die Jahresvorschreibung für uns alle kostengünstiger zu gestalten, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit diese per E-Mail zu erhalten.
30 Nutzungsberechtigte machen von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch. Wenn Sie sich doch zur Übersendung auf Ihre E-Mailadresse entschließen, laden Sie sich bitte das datenschutzrechtliche Formular herunter. Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es, scannen es ein und senden Sie uns das Formular per E-Mail zu.
Das Passwort für den Mitgliederbereich erhalten Sie in einer der Sprechstunden im Vereinshaus bzw. wenn Sie uns per E-Mail von der uns bekannten E-Mailadresse für die Parzelle eine Anfrage stellen.
Wenn Sie diese Möglichkeit nicht haben, kommen Sie in eine Sprechstunde. Wir helfen auch gerne beim Ausfüllen!
26.04.2025
Warnung vor unseriösen Handwerkern
Jedes Jahr im Frühling schwärmen Dachrinnenkeiler und Fassadenhaie aus. Sie läuten an der Haustür und bieten vermeintlich billige Fassaden- und Dachreinigungen, Maler-, Pflaster-, Asphaltierungs- und Dacharbeiten an. Eine Anzahlung wird sofort und in bar verlangt. Die Endabrechnung ist zumeist deutlich überhöht. Es gibt oft keine Firmenadresse.
Es handelt sich fast immer um unseriöse Firmen. Seriöse Firmen verlangen keine Barzahlung, schon gar nicht sofort. Seriöse Firmen machen Kostenvoranschläge und schreiben Rechnungen mit Angabe von Kontonummern. Seriöse Firmen setzen den Kunden nicht unter Druck.
Was tun?
Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag. Lassen Sie die Leute nicht ins Haus. Wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, speziell wenn Sie alleine im Haus sind, rufen Sie einen Nachbarn oder gleich die Polizei. Meist genügt die Drohung mit der Polizei um die Keiler zu vertreiben.
BIOTONNEN
unter INFORMATIONEN und TERMINE
Links zu Themen:
- Ein Sonntag im Kleingartenverein
- Tipps der Gartenfachberaterin der Bezirksorganisation Penzing/Hietzing und unseres Gartenfachberaters Hr. Dr. Grohs
Der Frühling naht, das Wetter wird schön, die Ideen für Neuerungen kommen.
Wenn Sie Bautätigkeiten in Ihrer Parzelle geplant haben, vergessen Sie bitte nicht unseren
SOMMERBAUSTOPP
von 01. Juni bis 31. August jeden Jahres
Jede Bauausführung mit schwerem Gerät, das sind z.B.: Anlieferung und Verwendung von Baumulden, Bagger, Dumper und andere schweren maschinengetriebenen Baufahrzeuge im Zeitraum 01. Juni bis 31. August jeden Jahres ist untersagt. Während des Sommerbaustopps sind Bauarbeiten nur für dringend notwendige Reparaturen bzw. Instandsetzungsarbeiten, bei Gefahr im Verzug, möglich. Bauarbeiten, für die diese Ausnahmegründe vorliegen, sind der Vereinsleitung nachweislich zu melden und müssen von dieser vor Beginn der Bauarbeiten genehmigt werden. Diese Bestimmung ist bei sämtlichen Bauvorhaben während der Zeit des Baustopps aller Parzelleninhaber (Eigentümern und Unterpächtern) des KGV-Knödelhütte einzuhalten. Bei Bauarbeiten muss jede Gefährdung und unnötige Belästigung durch Lärm, üblen Geruch und Staubentwicklung vermieden werden. § 123 Abs. 1 BO.
Näheres unter Informationen – Vergünstigungen
Sehr geehrte Mitglieder,
die Vereinsleitung informiert über die Webseiten der „Erneuerbaren Energiegemeinschaften“
EEG Wien-West Energiegemeinschaft Wien-West – energiegemeinschaft.info
Es geht um PV-Strom den Produzenten (mit einer PV-Anlage) an Konsumenten (ohne PV-Anlage) in der Region weitergeben,
um dadurch wertvolle Energie zu günstigen Kosten gemeinsam zu nutzen.
Unsere Region ist „EEG Wien-West“ und „EEG-Penzing“ diese liegt in der Versorgung des Umspannwerkes Auhof bzw. Penzing:
Penzing-West (ab Baumgarten, Hanusch-KH und Flötzersteig), Hietzing-West (Ober St. Veit, Hacking) mit Hütteldorf, Hadersdorf und NÖ Purkersdorf, Gablitz und Mauerbach.
Die Schritte sind einfach:
Einstieg in EEG Wien Energiegemeinschaft Wien-West – energiegemeinschaft.info
Den Zählpunkt, finden Sie auf Ihrer Stromrechnung, die ersten 20 Stellen sind vorgegeben, die letzten 13 Stellen bitte eingeben.
Bei der Jahreshauptversammlung 2026 ist ein Vortrag von Ing. Helmut Lankisch geplant.
Ihre Vereinsleitung.

Unser Ansprechpartner in Sicherheitsfragen und unsere zuständige Polizei-Inspektion:
Gruppeninspektor Christian WÖLS
Telefon: 01 / 31-310 / 47315
Polizeidienststelle: Wien-Albert-Schweitzer-Gasse
Albert-Schweitzer-Gasse 6 (Auhof-Center)
Tel.: 01 / 31 310
E-Mail: PI-W-14-Albert-Schweitzer-Gasse@polizei.gv.at
Dauer-Rabatt mit der Jö-Card für KGV-Mitglieder
Mehr dazu auf der Seite Vergünstigungen.
Jeder Tropfen zählt für unsere Zukunft
Altspeisefettsammlung
Seit 09.11.2023 befindet sich in Wien 14., Heinrich-Kneissl-Gasse 38 bei den Biotonnen und in Wien 14., Eichbachgasse beim Stiegenaufgang zu unserem Verein, je ein Altspeisefettsammelbehälter. Diese Aktion ist für uns kostenlos und erspart uns den Weg zum Mistplatz. Überdies können Sie in der Sprechstunde gratis einen Trichter der Fa. Münzer abholen!
BESCHRIFTUNG DER POSTKÄSTEN
Die Post ersucht, sollten Sie das nicht schon gemacht haben, Ihre Postkästen deutlich sichtbar und witterungsbeständig zumindest mit Ihrer Parzellennnummer und wenn möglich mit Ihrem Namen zu beschriften.
Wichtige Informationen für Eigentümer in unserem Verein!
Wenn Eigentümer den Kleingarten weiterverkaufen, weiterschenken bzw. vererben, kommt es leider immer wieder zu falschen Informationen, die wir hier klarstellen wollen.
Es muss jeder und jedem Eigentümer bewusst sein, dass er ein Grundstück in einer seit dem Jahre 1940 bestehenden Kleingartenanlage gekauft, geschenkt bzw. vererbt bekommen hat.
Die Infrastruktur wurde von den Mitgliedern in jahrzehntelanger Arbeit finanziert und errichtet. Auch Sie als Eigentümer benützen die Infrastruktur (Wasser, Kanal, Wege, wenn vorhanden Gas usw.), weshalb der Zentralverband der Kleingärtner bevor die Stadt Wien sich entschlossen hat die Kleingartenparzellen an Ihre Unterpächter und nur an diese zu verkaufen, eine Vereinbarung für jeden Käufer sich unterfertigen hat lassen, das der Verkauf überhaupt zustande kommt.
Sie können hier einen Vertrag der Stadt Wien der mit jeder und jedem Unterpächter abgeschlossen wurde, nachdem die Vereinbarung mit dem Zentralverband der Kleingärtner unterschrieben wurde nachlesen, woraus schon jede und jeder Eigentümer erkennen kann, dass es gewisse Vorgaben mit denen der damalige Unterpächter einverstanden war um überhaupt die Parzelle im Eigentum zu erhalten. Er verpflichtete sich auch, dass diese Vereinbarung an jedem zukünftigen Rechtsnachfolger (Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten) der Kleingartenparzelle überbunden wird.
Kaufvertrag einer Kleingartenparzelle im KGV Knödelhütte.
Vereinbarung mit dem Zentralverband für den Verkauf einer Kleingartenparzelle im KGV Knödelhütte.
Der Kaufwerber verpflichtet sich, sowohl dem Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs wie auch dem Kleingartenverein Knödelhütte, unter Vorlage einer Kopie der die Eigentumsübertragung begründenden Vertragsurkunde von einer Veräußerung der Kleingartenparzelle zu verständigen. Der Kaufwerber nimmt zur Kenntnis, dass mangels Überbindung der Rechte und Pflichten an den Rechtsnachfolger im Eigentum am Kleingarten, der neue Eigentümer nicht zur Nutzung der Infrastruktur der Kleingartenanlage berechtigt wäre, solange er nicht selbst die Vereinsmitgliedschaft erlangt oder eine gesonderte Nutzungsberechtigung mit dem Kleingartenverein abschließt.
Er haftet für den Kleingartenverein Knödelhütte und dem Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs für jeden Nachteil, der diesen aus der Verletzung der Überbindungspflicht erwächst.
Überdies gelten die Statuten und Gartenordnung, im geschlossenen Mitgliederbereich ersichtlich, sowohl für Unterpächter als auch Eigentümer mit Mitgliedschaft in unserem Verein.
Für Rückfragen stehen wir in den Sprechstunden gerne zur Verfügung!
Ihre Vereinsleitung
G A L E R I E
Schauen Sie auf unserer Fotogalerie vorbei, dort sind interessante Fotos unseres Vereins und die neuesten Aktionen der Vereinsleitung.




