Willkommen auf der Website des Kleingartenvereins Knödelhütte!
A K T U E L L E S
Sommerbaustopp
von 01. Juni bis 31. August jeden Jahres
Jede Bauausführung mit schwerem Gerät, das sind z.B.: Bagger, Dumper und andere schweren maschinengetriebenen Baufahrzeuge im Zeitraum 01. Juni bis 31. August jeden Jahres ist untersagt. Während des Sommerbaustopps sind Bauarbeiten nur für dringend notwendige Reparaturen bzw. Instandsetzungsarbeiten, bei Gefahr im Verzug, möglich. Bauarbeiten, für die diese Ausnahmegründe vorliegen, sind der Vereinsleitung nachweislich zu melden und müssen von dieser vor Beginn der Bauarbeiten genehmigt werden. Diese Bestimmung ist bei ämtlichen Bauvorhaben während der Zeit des Baustopps aller Parzelleninhaber (Eigentümern und Unterpächtern) des KGV-Knödelhütte einzuhalten. Bei Bauarbeiten muss jede Gefährdung und unnötige Belästigung durch Lärm, üblen Geruch und Staubentwicklung vermieden werden. § 123 Abs. 1 BO.
Ihre Vereinsleitung
19.06.2024
PARKRAUMKONZEPT – BODENMARKIERUNGEN -NEUE VERKEHRSZEICHEN
unter NEWS
EINSATZGRUPPE FÜR NOTFÄLLE IM VEREIN
Änderung der Baumhalterhaftung – § 1319 b ABGB
unter INFORMATIONEN – GARTENFACHBERATER
BIOTONNEN
unter INFORMATIONEN
ALTSPEISEÖLENTSORGUNG – Trichter
Sehr geehrte Mitglieder,
die versprochenen Trichter der Fa. Münzer sind eingetroffen und kann der Trichter zu den Sprechstunden im Vereinshaus abgeholt werden.
Ihre Vereinsleitung
NEUE BAUVORSCHRIFTEN
VEREINSPARKKLEBER
Näheres unter INFORMATIONEN – PARKEN!
Links zu Themen:
- Ein Sonntag im Kleingartenverein
- Artikel über die Knödelhütte in der Wiener Zeitung
- Tipps der Gartenfachberaterin der Bezirksorganisation Penzing/Hietzing und unseres Gartenfachberaters Hr. Dr. Grohs
Gemeinsam gegen Einbrüche:
PARKEN – VEREINSHAUSPLATZ
Vor allem in den Sommermonaten:
Wenn Sie eine gültige Parkvignette für den 14.Bezirk (Jahres- oder Saisonvignette) haben, parken Sie Ihr KFZ während der Gültigkeit der Kurzparkzone (Mo-Fr: 09.00-22.00 Uhr) bitte auf öffentlichem Straßengrund.
In unserem Verein sind Mitglieder, die von der Stadt Wien keine Parkvignette erhalten, da sie ihren Hauptwohnsitz nicht in Wien haben!
Ihre Vereinsleitung
ERINNERUNG – DEFIBRILLATOR
In einigen Gesprächen konnte von Mitgliedern der Vereinsleitung festgestellt werden, dass einigen Mitgliedern nicht bekannt ist, dass an der Außenseite des Vereinshauses – links vom Eingang- seit 01.02.2019 ein Defibrillator zur Entnahme in Notfällen dauerhaft bereitsteht.
Der Defibrillator ist auch dem Verein PULS und der Leitstelle der Wiener Berufsrettung bekannt und ist der einzige öffentliche Defi in der Jägerwaldsiedlung.
Ihre Vereinsleitung
Jeder Tropfen zählt für unsere Zukunft
Altspeisefettsammlung
Seit 09.11.2023 befindet sich in Wien 14., Heinrich-Kneissl-Gasse 38 bei den Biotonnen und in Wien 14., Eichbachgasse bei dem Stiegenaufgang zu unserem Verein, je ein Altspeisefettsammelbehälter. Diese Aktion ist für uns kostenlos und erspart uns den Weg zum Mistplatz. Nähere Informationen kommen noch von der Fa. Münzer als Postwurfsendung in jeden Haushalt. Überdies bekommt jede Parzelle gratis einen Trichter der Fa. Münzer.
VEREINSCHRONIK
Aus über 80-jähriger Vereinsgeschichte kann in den Sprechstunden gegen einen geringen Druckkostenbeitrag erworben werden.
G A L E R I E
Schauen Sie auf unserer Fotogalerie vorbei, dort sind interessante Fotos unseres Vereins und die neuesten Aktionen der Vereinsleitung.
Wichtige Informationen für Eigentümer in unserem Verein!
Wenn Eigentümer den Kleingarten weiterverkaufen bzw. erben, kommt es leider immer wieder zu falschen Informationen, die wir hier klarstellen wollen.
Insbesondere dadurch, da jeder Unterpächter bei Erstkauf des Kleingartens eine Vereinbarung mit dem Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs unterschrieben hat, wo in der Vereinbarung angeführt ist, dass der Kaufwerber sich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Vereinbarung mit dem Zentralverband an jeden zukünftigen Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Kaufgegenstandes, hier die Kleingartenparzelle, überbunden werden, ansonsten kein Verkauf der Kleingartenparzelle zustande gekommen wäre.
Der Kaufwerber verpflichtet sich, sowohl den Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs wie auch dem Kleingartenverein Knödelhütte, unter Vorlage einer Kopie der die Eigentumsübertragung begründenden Vertragsurkunde von einer Veräußerung der Kleingartenparzelle zu verständigen. Der Kaufwerber nimmt zur Kenntnis, dass mangels Überbindung der Rechte und Pflichten an den Rechtsnachfolger im Eigentum am Kleingarten, der neue Eigentümer nicht zur Nutzung der Infrastruktur der Kleingartenanlage berechtigt wäre, solange er nicht selbst die Vereinsmitgliedschaft erlangt oder eine gesonderte Nutzungsberechtigung mit dem Kleingartenverein abschließt.
Er haftet für den Kleingartenverein Knödelhütte und dem Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs für jeden Nachteil, der diesen aus der Verletzung der Überbindungspflicht erwächst.
Überdies gelten die Statuten und Gartenordnung sowohl für Unterpächter als auch Eigentümer mit Mitgliedschaft in unserem Verein.
Gartenordnung des KGV Knödelhütte
Für Rückfragen stehen wir in den Sprechstunden gerne zur Verfügung!
Ihre Vereinsleitung