Tipps der  Gartenfachberaterin der Bezirksorganisation der Kleingärtner Hietzing/Penzing

Änderung der Baumhalterhaftung –

§ 1319 b ABGB

Das ABGB hatte bisher keine eigene Bestimmung für die Haftung von Schäden, die durch umfallende Bäume oder morsche Ästen entstanden sind, daher wurde § 1319 ABGB über die Bauwerkshaftung analog von den Gerichten herangezogen. Dies hatte aber eine Beweislastumkehr zur Folge, was dazu führte, dass viele Bäume vorsichtshalber gefällt oder stark geschnitten wurden, um Haftungsfälle zu vermeiden.

Ab 1.5.2024 ist nun der neue § 1319 b ABGB anzuwenden, sofern das Schadensereignis nach dem 30.4.2024 herrührt. Dieser stellt klar, dass die Beweislast nach den allg. Bestimmungen des ABGB zu erfolgen hat, womit die Beweislast im Haftungsfall beim Geschädigten liegt. Passivlegitimiert ist der Halter des Baumes, welcher meist auch Eigentümer sein wird. Von der Norm umfasst sind Schäden (Tod, Körperverletzung und Sachbeschädigung), die durch Umstürzen eines Baumes oder das Herabfallen von Ästen verursacht werden (der Sturz eines Arbeiters bei Baumarbeiten wäre sohin nicht umfasst).

Die Bestimmung ist auf Bäume anzuwenden, die sich nicht im Wald iSd Forstgesetzes befinden. Befindet sich der betreffende Baum im Nahebereich eines Wegs, kann neben § 1319 b ABGB auch die Wegehalterhaftung nach § 1319 a ABGB greifen, die Anspruchsgrundlagen können daher parallel bestehen. Der Halter haftet nach § 1319 b ABGB bei Vernachlässigung der erforderlichen Sorgfalt bei der Prüfung und Sicherung des Baums, wobei die Sorgfaltspflichten gemäß Abs 2 der Norm nach mehreren Kriterien abzuwägen sind (zB Standort, Größe, Zustand etc).

Innerhalb eines Waldes bestimmt sich die Haftung weiterhin nach § 176 ForstG, welcher den Sorgfaltsmaßstab auf zumindest grobe Fahrlässigkeit einschränkt und zudem keine Pflicht zur Abwendung der Gefahr von Schäden, die abseits von öffentlichen Straßen und Wegen durch den Zustand des Waldes entstehen könnten, festlegt.

07.02.2023

Aktion Obstbaum statt Nadelbaum

Die Aktion Obstbaum statt Nadelbaum ist eine Aktion des Landesverbandes Wien der Kleingärtner.

Wer einen Nadelbaum entfernt bekommt gratis einen Obstbaum nach Sortenwunsch.

Nadelbäume sind keine Kulturen für Kleingärten und würden auf natürliche Weise nicht wachsen sondern müssen gepflanzt werden.

Jeder Obstbaum wächst ganz natürlich auf Böden der Kleingärten und bietet z.B. den einheimischen Vögel eine Vielfalt an Lebensraum.

Bitte nehmen Sie diese Aktion zum Anlass und tauschen Sie Nadelbäume im Kleingarten gegen Obstbäume Ihrer Wahl.

Dazu ist es notwendig ein Foto vor Entfernung des Nadelbaumes und eines danach zu machen, wobei man zweifelsfrei erkennen sollte um welche Parzelle es sich handelt!

Laden Sie sich hier das Formular für den Tausch herunter und mailen Sie das ausgefüllte, eingescannte Formular mit den Fotos an uns.

Wir leiten das Mail an den Landesverband Wien weiter.

Ihre Vereinsleitung

Bericht unseres Gartenfachberaters
Dr. Albert Grohs

Bericht zur Jahreshauptversammlung 2024

Liebe Gartenfreunde!

Für uns geht dieser Frühling in die Geschichte einer ohnehin unberechenbaren Welt ein. Experten sind ob der Extreme schon besorgt um die Vegetation und fordern Aufmerksamkeit für den Klimaschutz.

Wir erinnern uns an die enorme Trockenperiode im Vorjahr, an den abendlichen kurzen Minuten–Hagel, der Dellen auf Autos und Schäden an manchem Gewächshaus zurückließ, doch die Trockenheit wurde erst nach und nach im meist viel zu warmen, aber oft nassen Winter beendet. Das seltene Schnee-Ereignis Anfang Dezember bleibt in Erinnerung, auch wegen der vielen Bruchschäden an Ziergehölzen. Es war nass-schwerer Schnee, der sehr schnell wieder schmolz, sodass Kinder fragten, ob denn der Frühling schon kommt(!)…

An den Rosentrieben war zu merken, dass keine richtige Vegetationsruhe zustande kam. Und so öffneten sich auch bei uns (einer der kältesten Gegenden Wiens) die ersten Marillenblüten bereits am 23. Februar. Das tolle Blühwetter hätte trotz zweier Frostnächte eine gute Ernte erwarten lassen, wären nicht noch Regentage in die offenen Blüten gekommen. Erst das hat die verbreitete Monilia-Infektion mit beträchtlichen Schäden bewirkt. Die Bäume regenerieren sich jetzt wieder, auch wenn der meiste Fruchtansatz verloren ist. Am besten die abgestorbenen Zweige und Äste wegschneiden!

Üppig und früh wie nie zuvor entfaltete sich die Magnolienblüte. Leider wurde sie durch den erwähnten Frost jäh beendet!

Ein anderes Ziergehölz, das früher Jahr für Jahr prächtig und duftend die Maienzeit eingeleitet hat, der Flieder, ist in die Krise geraten: kaum Blütenansätze, unregelmäßig oder wenig belaubt, kein erfreulicher Anblick. „Fliederseuche“ sagte man mir, ein Virus und sei durch Luftfeuchtigkeit begünstigt. Kurzum, ich habe meine Fliederbüsche ordentlich zurückgeschnitten und hoffe nun auf einen gesunden neu Austrieb für das nächste Jahr.

Hoffen wir also trotz allem auf ein soweit gedeihliches Jahr, auf genügend Wasser im Sommer und natürlich dass unsere Gärten von Unwettern verschont bleiben.

Betrachten Sie dieses Fleckchen Erde, das Sie mit Liebe betreuen, wie eine kleine Insel. Diese vielen kleinen Wunder friedlichen Geschehens. Dieses Urlaubsgefühl können sie in der Natur haben sooft sie es wollen und zulassen. Das macht das Ambiente liebenswert. Nehmen Sie sich selbst nicht davon aus und gönnen Sie sich so oft wie möglich solche schöpferischen Pausen!

Gerne für Sie da, und mit besten Wünschen,

Ihr Fachberater Dr. Albert Grohs
albert.grohs@gmx.at
0650 55 44 623 oder 01 526 19 93

Video © Birgit Ofner