Informationen zum Thema Parken

Hier finden Sie Details zu den Park-Regelungen auf dem Vereinsgelände.

VEREINSPARKKLEBER

Bevor Sie ihr Fahrzeug verkaufen bzw. Windschutzscheibenbruch oder Ähnliches kontaktieren Sie bitte zeitgereicht vorher die Vereinsleitung um weitere Informationen bezügliche des Vereinsparkklebers zu erhalten. Bitte geben Sie Ihr Fahrzeug keinesfalls mit dem Vereinsparkkleber weiter!

19.06.2024

PARKRAUMKONZEPT – BODENMARKIERUNGEN -NEUE VERKEHRSZEICHEN

Werte Mitglieder und Anrainer der Jägerwaldsiedlung.

Bei der Verhandlung am 18.06.2024 mit der Beamtin und den Beamten der MA 46 – Verkehrsorganisation, konnte unter der Mithilfe von Ing. Helmut Lankisch (Obmann Siedlerverein Kolbeter), Hr. Heinz Wimmer sowie Hr. Michael Wimmer und meiner Person, mit den Beamten der MA 46, die äußerst zuvorkommend und lösungsorientiert uns gegenüber waren, noch zahlreiche weitere Stellplätze in der gesamten Jägerwaldsiedlung herausverhandelt werden.

Es wurde jede Straße, jede ONr., sich am Plan und Google Street View angesehen.

Wir brachten unsere Erfahrungen als Ortskundige ein. Danach wurde die beste Lösung unter der Fachexpertise vom Abteilungsleiter Herrn Grünert und der Verhandlungsleiterin Fr. Fellner, die ein enormes Fachwissen aufwiesen, gefunden. Dafür ein herzliches Dankeschön von meiner Seite.

Sollte es in der Endphase doch irgendwo Probleme oder Fehler bei der Markierung geben oder sollte irgendetwas gar nicht so laufen wie es soll, dann sind Änderungen auch nachträglich möglich. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Stellplatzkoordinatoren oder schreiben Sie ein Mail an unsere E-Mailadresse kgv.14kh@gmx.at.

Johann Pawlik

Obmann

PARKPLÄTZE – INFORMATION
Sehr geehrte Mitglieder,
wegen des Parkpickerls vermuten wir ein erhöhtes Parkaufkommen auf dem Vereinshausplatz und unserem Grundstück in Wien 14., Eichbachgasse gegenüber ONr. 10.
Wir ersuchen um Verständnis, dass auf unseren, jetzt durch Privatgrundschilder gekennzeichneten Gemeinschaftsflächen, das Halten und Parken nur für Mitglieder und nicht für Besucher, Firmen die bei Ihnen arbeiten oder Fremde möglich ist.
Wir alle haben uns die Parkraumbewirtschaftung in unserer Siedlung nicht ausgesucht, müssen aber unsere Gründe für unsere Mitglieder freihalten, die z.B. gar kein Saisonpickerl bekommen, weil Sie in Wien keinen Hauptwohnsitz haben!
Wir, die Vereinsleitung, können aber nur die Mitglieder die einen Vereinsparkkleber an ihrem Fahrzeug haben, ersuchen, wenn Sie ein Parkpickerl der Gemeinde Wien haben, den Vereinshausplatz, zumindest in der Gartensaison, für Mitglieder ohne Parkchip freizuhalten!
Es wurde  von uns ein Verständigungszettel entworfen, der bei uns an nicht bekannten bzw. bei  Fahrzeugen ohne Vereinsparkkleber angebracht wird.
Haben Sie bitte auch Verständnis, dass wir aufgrund der nicht vielen vorhandenen freien Plätze mit Besitzstörungsklage gegen Fremdparker vorgehen. Dies musste leider auch schon durchgeführt werden und wird vom Vereinsanwalt vom Nichtberechtigten € 300,- als Aufwandsentschädigung eingefordert, ansonsten eine Anzeige beim Bezirksgericht erfolgt, dass dann ein Vielfaches der Aufwandsentschädigung für den Verein und die Anwältin kostet. 
Die Einnahmen daraus werden der Vereinskassa zugute kommen.
Wir würden uns diese Mehrarbeit gerne ersparen, sind aber durch die Situation zum Handeln gezwungen.
Übrigens, der Privatgrund gilt an 365 Tagen im Jahr!

PARKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN DES VEREINS – EINFÜHRUNG EINES VEREINSKLEBERS

Um eine gerechte Verteilung der Parkplätze auf Vereinsgrund (Vereinshausplatz und Eichbachgasse gegenüber 10) vorzunehmen, versuchen wir mit einem Vereinskleber die Erkennbarkeit und Anzahl der berechtigten Kraftfahrzeuge zu vereinfachen.

Es gibt Mitglieder in unserem Verein, die von der Stadt Wien nicht die Möglichkeit zur Erlangung einer Parkvignette erhalten, da sie in Wien keinen Hauptwohnsitz haben. Wir ersuchen diese Mitglieder mit VEREINSKLEBER dann auf ihr ersuchen hin, nach Möglichkeit, einen Parkplatz auf Vereinsgrund zu ermöglichen.

Wenn sie eine gültige Parkvignette für den 14.Bezirk (Jahres- oder Saisonvignette) haben, parken sie ihr KFZ während der Gültigkeit der Kurzparkzone (Mo-Fr: 09.00-22.00 Uhr) bitte auf öffentlichen Straßengrund.

PARKEN – VEREINSKLEBER ERLÄUTERUNGEN

ANTRAG für den VEREINSKLEBER

Ihre Vereinsleitung

 

Fahrzeugwechsel

Wenn Sie ihr Fahrzeug mit Vereinsparkkleber wechseln/verkaufen, lösen Sie bitte unseren Parkkleber von der Windschutzscheibe ab.

Sie können den Vereinsparkkleber, nachdem Sie den Fahrzeugwechsel (Zulassungsschein in Kopie) uns bekannt gegeben haben, auf ihr neues Kfz kleben!

Ein neuer Parkkleber wird nur gegen einen Unkostenbeitrag ausgegeben!

Ihre Vereinsleitung

PARKEN – VEREINSHAUSPLATZ

Vor allem in den Sommermonaten Juli und August:

Wenn Sie eine gültige Parkvignette für den 14.Bezirk (Jahres- oder Saisonvignette) haben, parken Sie Ihr KFZ während der Gültigkeit der Kurzparkzone (Mo-Fr: 09.00-22.00 Uhr) bitte auf öffentlichem Straßengrund.

In unserem Verein sind Mitglieder, die von der Stadt Wien keine Parkvignette erhalten, da sie ihren Hauptwohnsitz nicht in Wien haben!

Ihre Vereinsleitung

Verkehrsinformation:

In der Hüttelbergstraße wurden im Bereich der Fuchs-Villa, vor der Kreuzung mit der Bujattigasse Fahrtrichtung Knödelhüttenstraße, ein fixes Tempolimit mittels Verkehrszeichen von 30 km/h aufgestellt.
Das Tempolimit gilt bis ONr 41 und umgekehrt.
Somit ist im Kreuzungsbereich mit der Bujattigasse Tempo 30 von der Behörde verordnet worden!
Zusatz: Die Verkehrszeichen werden im Zuge des Umbaus der Straße aufgestellt.
Ihre Vereinsleitung


 06.12.2022

Einfahrtsgenehmigung in einen Kleingarten – Carport – Information

Laut Auskunft der Bezirkskleingartenkommission für den 14. Bezirk werden vom Bauauschuss des 14. Bezirks Einfahrten in Kleingärten und hier auch nur bei Parzellen die sich im Eigentum befinden, nur genehmigt, wenn der Antragsteller oder ein Mitbewohner:in einen Behindertenstatus im Sinne des Bundessozialgesetzes nachweisen kann (Behindertenausweis).

Für nähere Auskünfte kommen Sie bitte in eine Sprechstunde.

Die Vereinsleitung rät von nicht genehmigten Einfahrten bzw. Aufbau eines Carports dringend ab!

Ihre Vereinsleitung

PARKPLÄTZE – EINFÜHRUNG EINES VEREINSKLEBERS

 Sehr geehrte Mitglieder,

jene Mitglieder, die den Vereinsparkkleber noch nicht beantragt oder abgeholt haben, können diesen in jeder Sprechstunde beantragen bzw. im Vereinshaus abholen. 

Beachten Sie, das nur mehr Fahrzeuge mit Vereinskleber auf unseren Grundstücken abgestellt werden dürfen.

(Bitte auch keine Besucher,  Verwandte, Bekannte, Firmenfahrzeuge – ausgenommen die für den Verein arbeiten und ähnliche Anfragen, sonst würde die Einführung des Vereinsparkklebers keinen Sinn ergeben.  Danke)

Um uns allen Unannehmlichkeiten zu ersparen, melden Sie sich bitte rechtzeitig per E-Mail oder Einwurf in den Vereinspostkasten bei uns, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug (Reparatur oder Ähnliches) für eine bestimmten Zeitraum haben.

Für ein kurzfristiges Abstellen von Fahrzeugen von Mitgliedern oder Personen, die im gleichen Garten wohnen,  ist es in Sonderfällen (z.B. kurzfristige Ummeldung eines KFZ usw.), nach Zustimmung der Vereinsleitung, möglich. Diese bekommen dann einen Einlegezettel für das betreffende Fahrzeug!

Wir ersuchen Mitglieder, die eine Parkvignette der Stadt Wien haben, auch wenn Sie einen Vereinsparkkleber haben, zu den Zeiten der in Wien geltenden Kurzparkzone ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßengrund zu parken. 

(Bitte kleben Sie den ausgegebenen Vereinsparkkleber auch auf das von Ihnen angegebene Fahrzeug!)

Ihre Vereinsleitung

20.05.2022

VEREINSHAUSPLATZ – EICHBACHGASSE GEGÜ. 10

Wir ersuchen, nochmals und eindringlich,

Montag – Freitag (werkt.) von 09:00 – 22:00 Uhr,

Kfz mit Wiener Parkvignette (Parkpickerl), auch wenn Sie dann einen Vereinskleber haben,  auf öffentlichen Strassengrund und nicht auf Vereinsgrund abzustellen.

Unsere Mitglieder ohne Wiener Parkpickerl werden es Ihnen danken!!! (Solidarität)

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vereinsklebers am 22.06.2022, dürfen nur mehr Kfz mit Vereinskleber auf Vereinsgrund, 24/7 – 365 Tage im Jahr, abgestellt werden, wobei auch die oben angeführte Regelung zu beachten ist.

Wir können keine Ausnahmen im Sinne aller Mitglieder mehr machen und müssen/werden jede Besitzstörung der Anwaltskanzlei übergeben!

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden informieren Sie bitte auch Ihre Besucher und Firmen über die Regelung!

Danke für Ihre Mithilfe und Verständnis! 

Ihre Vereinsleitung

24.04.2022

PARKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN DES VEREINS

EINFÜHRUNG EINES VEREINSKLEBERS

Sehr geehrte Mitglieder,

um eine gerechte Verteilung der Parkplätze auf Vereinsgrund (Vereinshausplatz und Eichbachgasse gegenüber 10) vorzunehmen, versuchen wir mit einem Vereinskleber die Erkennbarkeit und Anzahl der berechtigten Kraftfahrzeuge zu vereinfachen.

Es gibt Mitglieder in unserem Verein, die von der Stadt Wien nicht die Möglichkeit zur Erlangung einer Parkvignette erhalten, da sie in Wien keinen Hauptwohnsitz haben. Wir ersuchen diese Mitglieder mit VEREINSKLEBER dann auf ihr ersuchen hin, nach Möglichkeit, einen Parkplatz auf Vereinsgrund zu ermöglichen.

Wenn sie eine gültige Parkvignette für den 14.Bezirk (Jahres- oder Saisonvignette) haben, parken sie ihr KFZ während der Gültigkeit der Kurzparkzone (Mo-Fr: 09.00-22.00 Uhr) bitte auf öffentlichen Straßengrund.

PARKEN – VEREINSKLEBER ERLÄUTERUNGEN

ANTRAG für den VEREINSKLEBER

Ihre Vereinsleitung

15.03.2022

PARKPLÄTZE – INFORMATION

Sehr geehrte Mitglieder,
wegen des Parkpickerls vermuten wir ein erhöhtes Parkaufkommen auf dem Vereinshausplatz und unserem Grundstück in Wien 14., Eichbachgasse gegenüber ONr. 10.
Wir ersuchen um Verständnis, dass auf unseren, jetzt durch Privatgrundschilder gekennzeichneten Gemeinschaftsflächen, das Halten und Parken nur für Mitglieder und nicht für Besucher oder Fremde möglich ist.
Wir alle haben uns die Parkraumbewirtschaftung in unserer Siedlung nicht ausgesucht, müssen aber unsere Gründe für unsere Mitglieder freihalten, die z.B. gar kein Saisonpickerl bekommen, weil Sie in Wien keinen Hauptwohnsitz haben!
Wir, die Vereinsleitung, können aber nur ersuchen, wenn Sie ein Parkpickerl haben, den Vereinshausplatz, zumindest in der Gartensaison, für Mitglieder ohne Parkchip freizuhalten!
Es wurde  von uns ein Verständigungszettel entworfen, der bei uns nicht bekannten Fahrzeugen angebracht wird.
Haben Sie bitte auch Verständnis, dass wir aufgrund der nicht vielen vorhandenen freien Plätze mit Besitzstörungsklage gegen Fremdparker vorgehen.
Die Einnahmen daraus werden der Vereinskassa zugute kommen.
Wir würden uns diese Mehrarbeit gerne ersparen, sind aber durch die Situation zum Handeln gezwungen.
ACHTUNG: Es handelt sich zwar um einen Privatgrund, rein rechtlich für den Parkkleber, nicht für eine Besitzstörungsklage, müsste dieser aber noch durch einen Schranken bei der Königswiesengasse abgesichert werden, damit der Vereinshausplatz nicht von jeder/n unter den gleichen Bedingungen benutzt werden kann (§ 1 StVO), wie z.B. ein Supermarktparkplatz.
Das Abstellen ist im Moment, ohne Gewähr einer eventuellen Verwaltungsstrafe, nur für Mitglieder möglich.
Laut unseren Beobachtungen wurde am Vereinshausplatz noch nicht gestraft!
Übrigens, der Privatgrund gilt an 365 Tagen im Jahr!
GUTE IDEEN ZU DIESEM THEMA BITTE PER E-MAIL AN DIE VEREINSLEITUNG. DANKE.
Ihre Vereinsleitung

 

05.03.2022

Petition für eine Abstimmung zum Parkpickerl in der Jägerwaldsiedlung / Knödelhütte / Kordon / Wolfersberg

Sehr geehrte Mitglieder,

wir wollen Ihnen die Gegenmaßnahmen für die ab 01.03.2022  eingeführte Kurzparkzonen Erweiterung in unserem Siedlungsgebiet (ab Elisabeth-Petznek-Gasse) zukommen lassen, um ebenfalls  die Bewohner des KGV zu motivieren, sich an den unterstützenden Maßnahmen (wie bereits am Kordon = bereits 370 Stimmen) zu beteiligen.

Wir, die Vereinsleitung finden es demokratiepolitisch höchst bedenklich eine solche Maßnahme, die unser aller Leben massiv beeinträchtigt, einfach so zu bestimmen und die Menschen die hier leben nicht zu befragen.

Falls es doch zu einer Überparkung der Siedlung  kommen sollte, muss/kann man sowieso nachbessern.

Für Wolfersberg bzw. Kordon wurde eine entsprechende Abstimmung über die Beibehaltung des Parkpickerls von der BV in Aussicht gestellt. Am Heuberg war diese erfolgreich, jedoch in unserem Siedlungsgebiet ist man noch gegen eine Abstimmung von Seiten der Gemeinde Wien.

Die entsprechende Petition, kann bei Vorhandensein einer Handysignatur online unterstützt werden!

https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=56e2000065fc4f49a432bf4ce6c732d4

Eine Unterschriftenliste für die Abstimmung, ob ein  Parkpickerl in der Jägerwaldsiedlung / Knödelhütte / Kordon / Wolfersberg weiter bestehen soll,  wird in der ersten Sprechstunde am 20. April 2022 von 18.00-19.00 Uhr im Vereinshaus zur Unterschriftsleistung aufliegen.

Nachtrag: Die Petitionsliste wurde im Anschluss an die Sprechstunde  der Bezirksvorstehung Penzing übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen,
die Vereinsleitung

03.03.2022

Parkchipinfo – Hauptwohnsitz außerhalb von Wien

Leider hat ein Mitglied mit niederösterreichischen Hauptwohnsitz heute das Glück am Bezirksamt 13/14 vergeblich versucht, trotz Diskussion und Mitnahme des Grundbuchauszuges und Mitgliedschaft in unserem KGV hat sie das Parkpickerl nicht bekommen!

Bitte beachten Sie auch die weiter unten stehenden Informationen zum Parkchip (Parkpickerl)

 26.02.2022

Wegen der am 1. März 2022 beginnende Parkraumüberwachung der Stadt Wien wird der Schranken am Vereinshausplatz ab 28.02.2022, abends wieder geschlossen und ab jetzt auch in den Wintermonaten geschlossen bleiben.

 23.02.2022

im Hinblick auf die am 1. März 2022 beginnende Parkraumbewirtschaftung der Stadt Wien werden wir unsere Grundstücke demensprechend kennzeichnen müssen. Zu diesem Zweck wird der Vereinshausplatz und unser Grundstück in Wien 14., Eichbachgasse gegenüber Onr. 10 mit Schildern versehen.

06.12.2021

Parkpickerl (Parkchip) Parkraumbewirtschaftung – INFORMATION!

Sehr geehrte Mitglieder,  auch der Bereich des Kleingartenvereins Knödelhütte wird ab 1. März 2022 in die Parkraumbewirtschaftungszone der Stadt Wien fallen.

Bitte beachten Sie auch die Information weiter unten!

Ihre Vereinsleitung

Fürs Vergrößern klicken. (Grafik: Bezirksvorstehung Penzing)

09.12.2021 / 06.11.2021

INFORMATION bezüglich PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG

(Parkpickerl =Parkchip)

Sie können nur einen einzigen Parkchip für Ihren Hauptwohnsitz bekommen.

Verwenden Sie, wenn Sie den Hauptwohnsitz in unserer Anlage haben diesen Link https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html

Wenn Sie in unserer Anlage Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie einen Saisonchip beantragen.

Dann müssen Sie in Wien Ihren Hauptwohnsitz haben und in Ihrem Kleingarten sich mit Nebenwohnsitz beim Magistratischen Bezirksamt anmelden.

Parkpickerl – Parkchip – Sonderregelung für Bewohnerinnen und Bewohner von Kleingärten

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Parkchip für Bewohnerinnen und Bewohner.

Der Saisonchip ist nur in der Gartensaison von März bis Oktober gültig.

Sie können zusätzlich zum Saisonchip (Parkchip für den Nebenwohnsitz im Kleingarten) auch für den Hauptwohnsitz einen Parkchip bekommen.

Wenn Sie den Antrag auf Ausstellung eines Parkchips für den Hauptwohnsitz gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung des Parkchips für den Nebenwohnsitz (Saisonchip) stellen, ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.

Wenn Sie nur für den Nebenwohnsitz den Saisonchip beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Magistratische Bezirksamt Ihres Nebenwohnsitzes.

Stellen Sie den Antrag für den Hauptwohnsitz und den Nebenwohnsitz für dasselbe Kraftfahrzeug gleichzeitig, müssen Sie die Verwaltungsabgabe von 35,70 Euro nur einmal bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Saisonpickerl nicht über das Online-Formular beantragen können.

Ihre Vereinsleitung

03.12.2021

Parkpickerl (Parkchip) Parkraumbewirtschaftung!

Die Vereinsleitung hat an die Bezirksvorstehung Penzing die Anfrage gestellt, wie es von offizieller Seite mit der Parkraumbewirtschaftung ab 1. März 2022 im Bereich unseres Kleingartenvereins weitergeht.

In den Medien wird eine befristete Ausnahme kolportiert.

Wir haben deshalb um eine offizielle Stellungnahme ersucht, da auch die Anmeldung für den Parkchip mit 1.12.2021 begonnen hat und wir uns auf mediale Aussendungen nicht verlassen wollen.

Sobald wir eine Antwort erhalten, werden wir diese veröffentlichen.

Ihre Vereinsleitung