Archiv
Hier finden Sie ältere Informationen.
10.12.2023
Versenden der Jahresvorschreibung per E-Mail
Sehr geehrte Mitglieder!
Ab 2024 besteht die Möglichkeit die Zahlungsvorschreibung per E-Mail zu versenden.
Dazu wurde heute, an die uns bekannt gegebenen E-Mailadressen Zustimmungserklärungen versendet.
Wenn Sie auch eine E-Mailadresse haben und uns die noch nicht bekannt gegeben haben,
ersuchen wir Sie uns ein E-Mail zu schreiben.
Sie helfen dadurch Büromaterial und Porto zu sparen.
Ihre Vereinsleitung
MÜLL, WASSER & CO.
Keine Erhöhung bei den Wiener Gebühren 2024
Wien
Gute Nachricht für die von der Teuerung geplagten Wiener. Zumindest die Gebühren für Wasser, Müll, Abwasser und Parken bleiben mit Jahreswechsel gleich.
Mitte August fällt jedes Jahr ein wichtiger Stichtag. Da wird ein mit dem Verbraucherpreis gekoppelter Index berechnet. Übersteigt der Wert drei Prozent, kommt das Wiener Valorisierungsgesetz zum Tragen. Das heißt, die Gebühren für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Parken steigen mit Jahreswechsel.
Das ist diesmal nicht der Fall. Der Wert liegt knapp darunter. Nämlich bei 2,9 Prozent, erklärt ein Sprecher von Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ)
Folge: Die kommunalen Gebühren bleiben somit 2024 in der gleichen Höhe wie dieses Jahr.
Ihre Vereinsleitung
Jeder Tropfen zählt für unsere Zukunft
Altspeisefettsammlung
Seit 09.11.2023 befindet sich in Wien 14., Heinrich-Kneissl-Gasse 38 bei den Biotonnen und in Wien 14., Eichbachgasse bei dem Stiegenaufgang zu unserem Verein, je ein Altspeisefettsammelbehälter. Diese Aktion ist für uns kostenlos und erspart uns den Weg zum Mistplatz. Nähere Informationen kommen noch von der Fa. Münzer als Postwurfsendung in jeden Haushalt. Überdies bekommt jede Parzelle gratis einen Trichter der Fa. Münzer.
Wussten Sie,
dass man aus einem Kilogramm Altspeisefett einen Kilogramm BioDiesel herstellen kann und dieser drei Kilogramm CO2 einspart?
Bitte beachten Sie,
dass Altspeisefett nicht im Kanal entsorgt werden darf!
Denn das Fett verstopft die Kanalisation und verursacht hohe Kanalreinigungskosten!
Helfen Sie
mit unserer einfachen Altspeisefettsammlung in unserem Verein das Abwassersystem rein zu halten und zugleich die Umwelt zu schützen. Denn jeder Tropfen zählt für unsere Zukunft!
Vorteile der Altspeisefettsammlung

- CO2-Reduktion
- Umweltschonend
- Wertvoller Rohstoff für die BioDiesel-Produktion
- Bereitstellung von Altspeisefett-Sammel-Behältern in Ihrer Nähe
- Einsparung von Kanalreinigungskosten sowie Schonung der Kläranlagen
- Ökologische Verwertung zu hochqualitativen BioDiesel
- Verantwortungsvolle und ordnungsgemäße Entsorgung


Zur Altspeisefettsammlung eignen sich am besten leere Ölplastikflaschen oder Speiseölkanister welche ohnehin entsorgt werden.
Kein Glas!


Das gebrauchte Fett bitte zuerst abkühlen lassen und mit Hilfe eines Trichters in die leere Flasche oder den Blechkanister einfüllen.


Die volle Flasche bitte gut verschließen und in unsere Behälter an einer der beiden Standorten unseres Vereins werfen. Der Durchmesser der Öffnung am Deckel beträgt 19 cm.
Was darf gesammelt werden
Was darf rein:
• Butter
• Schmalz
• Margarine
• Altspeiseöl, Altspeisefett
• verdorbenes & abgelaufenes Öl
• Öl aus eingelegten Lebensmitteln
(Antipasti Öl, Thunfisch Öl, o. Ä.)
Was darf nicht rein:
• Altöl
• Mineralöl
• Mayonnaise
• sonstige Abfälle
• Saucen & Dressing
• Chemikalien
• andere Flüssigkeiten
Müllabfuhr
Sehr geehrte Mitglieder, die MA 48 kontrolliert vor dem Ausleeren der Müllgefäße diese auf deren Inhalt. Befindet sich z.B. Bauschutt oder andere nicht in die Restmülltonne gehörende Abfälle sind die Mitarbeiter der MA 48 berechtigt das Müllgefäß nicht zu entleeren und es wird einfach stehen gelassen.
Wir ersuchen auch Abfälle die nicht in die Restmülltonne gehören, nicht in andere auf den Sammelplätzen stehende Restmülltonnen hineinzuwerfen, da der Nachbar das Problem mit der Müllentsorgung hat.
Leider häufen sich solche Vorfälle in letzter Zeit und die MA 48 kontrolliert jeden Kübel vor der Entleerung.
Bitte benützen Sie für derartigen Abfall die Mistplätze der MA 48, wo man kostenlos bis zu 1 m³ Abfall, außer Sondermüll, entsorgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vereinsleitung
KANALDECKEL ERNEUERT!
In der Heinrich-Kneissl-Gasse # Neuwiesgasse wurde der Kanaldeckel erneuert. Das lästige Klappern gehört der Vergangenheit an.
Es wurde seit dem Frühjahr mit Hilfe der Bezirksvorstehung Penzing mit der MA 28 über die Zuständigkeit diskutiert.
Leider wurde uns mitgeteilt und auch schriftlich vorgelegt, dass es sich bei unseren Einbauten um einen „Privatkanal und eine Privatwasserleitung“ unter der öffentlichen Straße handelt. Sämtliche Reparaturen und Gebrechen unter der Straße und auch die Instandsetzung der Straße, gehen zu Lasten unseres Vereins. Weshalb der Reparaturfond hier noch mehr seine Berechtigung hat, um für solche Gebrechen auch finanziell gerüstet zu sein.
Gleichzeitig wurden Ausbesserungsarbeiten auf Kosten der Firma PORR im Rahmen der Gewährleistungspflicht in den Wegen E /F und G durchgeführt.
Ihre Vereinsleitung
PLASTIKSÄCKE
Die Vereinsleitung und die MA 48 ersuchen, die gelben Säcke erst unmittelbar vor der Abholung (6-Wochen-Rhytmus- Abholtermine unter TERMINE) auf die Straße zur Abholung zu stellen. Es ist nicht sehr schön, wenn die Mitglieder ihre Umgebung als Mistplatz wahrnehmen müssen, nur weil einige Zeitgenossen ihre gelben Säcke nicht bei sich zu Hause lagern möchten. Diese Foto wurde unmittelbar nach der letzten Abholung aufgenommen.
PICKNICK-BANK
HERBST – WINTER 2023
VEREINSHYDRANTEN – PLOMBEN
03.09.2023
Kinderfest und Sommerheuriger 2023
Am Samstag, den 02. September 2023, konnten wir bei herrlichem Wetter unser Kinderfest und anschließend den Sommerheurigen veranstalten.
Vielen Dank für die selbstgemachten Mehlspeisen unserer Mitglieder und Freunde unseres KGV.
Ein herzliches Dankeschön an die vielen tatkräftigen Mitarbeiter und unser Kinderbetreuungsteam, die in monatelanger Vorbereitung das Kinderfest planten und mit viel Spaß für alle durchführten.
Es gab viele Geschicklichkeitsspiele, ein Bobby-Car-Rennen und ein Fußballturnier.
Nach der Siegerehrung für alle wurde nahtlos in den Sommerheurigen übergegangen, der bei einem lauen Abend mit köstlichen Speisen und Getränken endete.
Wir bedanken uns auch bei Herrn Christian Konrad und Herrn Hans Gayer vom Gasthaus Ochsenkopf, die uns wieder bei unserem Fest unterstützten!
Ihre Vereinsleitung
23.05.2023
MELDEBEHÖRDE – ANMELDEN
Von der MA 37 – GWR wurden, aufgrund der Intervention der Vereinsleitung, für innerhalb der Kleingartenanlage Knödelhütte befindliche Parzellen zusätzliche Identadressen geschaffen.
Die Hauptadressen wurden nicht verändert um zu vermeiden das sich die betreffenden Kleingärtner ummelden müssen.
Achtung: Beim Meldeamt unbedingt darauf hinweisen, dass zwischen dem Straßennamen Heinrich-Kneissl-Gasse ein Bindestrich und das Wort WEG (D-E-F-G) zu setzen ist, sonst findet das System bzw. der Sachbearbeiter die Adresse nicht
So lauten die Adressen wie folgt:
zum Beispiel:
KLG Knödelhütte Parz. 36 ident Neuwiesgasse Weg A Parz.36
oder
KLG Knödelhütte Parz. 88 ident mit Heinrich-Kneissl-Gasse Weg G Parz. 88 usw.
Die am Rand der Kleingartenanlage befindlichen Parzellen, auf der öffentlichen Straße gelegene, blieben unverändert, also mit der Ordnungsnummer der jeweiligen Straße.
Eine Anmeldung kann nun sowohl an der Hauptadresse als auch an der Identadresse erfolgen (gemeinsam).
Für UNTERPÄCHTER: Falls Sie einen HAUPTWOHNSITZ im Kleingarten anmelden möchten, bitte mit dem Meldezettel einen Termin im Zentralverband ausmachen. Dieser muss als Unterkunftgeber, nach Ausstellung einer Vereinbarung für ganzjähriges wohnen, dort unterschrieben werden.
Erst danach geht es zum Meldeamt.
Für EIGENTÜMER. Diese können Ihren Meldezettel selbst unterschreiben und sich im Kleingarten anmelden.
Für NEBENWOHNSITZE für UNTERPÄCHTER: Wird der Meldezettel vom Obmann bzw. Stvin. als Unterkunftgeber unterschrieben.
Ihre Vereinsleitung
25.08.2023
DIEBSTAHL UNSERER VEREINSGARTENBANK!
Sehr geehrte Mitglieder,
vermutlich in der Nacht vom 24.8.- zum 25.8.2023 wurde die Vereinsgartenbank die bei der Schaukel aufgestellt war von unbekannten Tätern gestohlen.
Sachdienliche Hinweise auf die Täter bitte per E-Mail an die Vereinsleitung. Ein Foto der Bank finden Sie in unserer Fotogalerie.
Wir ersparen uns jeden Kommentar dazu!
Ihre Vereinsleitung
04.08.2023
BÄUME
Sehr geehrte Mitglieder,
wir ersuchen Sie, im eigenen Interesse, Ihre Bäume und Sträucher dahingehend zu überprüfen, ob diese nicht in die Stromleitungen unserer Anlage hineinwachsen. In diesem Fall würden wir dringend um Rückschnitt ersuchen, da bei einem Leitungsschaden der Verursacher (Baum-Strauchinhaber) für sämtliche Kosten, auch Folgekosten von Schäden, haftbar ist.
Bäume und Sträucher, die höher als fünf Meter werden, dürfen nicht gepflanzt werden. Das Sicherheitsrisiko für Nachbarn ist dafür zu hoch.
Bäume, die dieses Sicherheitsrisiko aufweisen, sind Nussbäume und stark wachsende Laub- und Nadelbäume.
Bäume haben Eigentümer. Eigentümer haften für ihre Bäume.
Bäume sind lebende Materialen und haben ihre eigenen statischen Gesetzmäßigkeiten. Herabstürzende Äste oder umstürzende Bäume können Menschenleben gefährden und/oder zu hohen Sachschäden führen. Die technisch gebotene Vorsorge hat aber auch eine rechtliche Grundlage, die Verkehrssicherheitspflicht. Die Haftung des Baumhalters (Besitzers) ist eine Verschuldensfrage mit umgekehrter Beweislast; nicht der Beschädigte hat das Verschulden des Schädigers, sondern letzterer hat seine Schuldlosigkeit zu beweisen.
Bedenken Sie, dass bei fahrlässigen Verhalten des Baumeigentümers, zivil- und strafrechtliche Folgen, verbunden mit hohen Kosten auf den Baumeigentümer zukommen können. Hier erlischt auch jeder Versicherungsschutz!
Ihre Vereinsleitung
DROHNEN
Sehr geehrte Mitglieder,
an die Vereinsleitung wurde das Ersuchen herangetragen bezüglich Drohnenflüge aufklärend auf die Mitglieder einzuwirken:
Es geht hier auch um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz, wenn eine Drohne, insbesondere mit Kamera, über den eigenen (Pacht)Grund fliegt.
Das Drohnenregulativ für Österreich
Seit 2021 gelten auch in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Was sich dadurch für Drohnenpiloten ändert, unter welche Kategorie Ihre Drohne fällt, und ob Sie diese registrieren müssen oder den Drohnenführerschein brauchen, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Infos
- Verpflichtende Online-Registrierung für den Betreiber einer Drohne (unter www.dronespace.at)
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jedes Fluggerät
- „Kleiner“ und „großer“ Drohnenführerschein für unterschiedliche Kategorien
- Einstufung in die Kategorien „Open“, „Specific“ und „Certified“
- Max. 120m Flughöhe in der für Privatpilot:innen Kategorie „Open“
- Vorschriften für Hersteller (z.B. C-Klassenkennzeichnung)
- Abstand zu unbeteiligten Personen je nach Kategorie klar definiert
- Einfachere Nutzung im EU-Ausland
- Keine Unterscheidung zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug
- Mindestalter (16 Jahre) für Betreiber registrierungspflichtiger Drohnen
Online-Registrierung
Drohnenbetreiber müssen sich nun online registrieren und können dann mehrere Drohnen unter einer Betreibernummer fliegen. Unter die Registrierungspflicht fallen:
- Alle Drohnen über 250 g (mit Kamera und ohne Kamera)
- Drohnen (ausgenommen Spielzeug) unter 250 g mit Kamera
- Drohnen, die beim Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (zB. „Renndrohnen“)
Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde unter www.dronespace.at, kostet einmalig 32,40 Euro und ist 3 Jahre lang gültig. Danach muss sie erneuert werden. Das Mindestalter für die Registrierung als Drohnen-Besitzer beträgt 18 Jahre, das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält der Drohnenpilot eine Betreibernummer, die dann auf den Fluggeräten des Piloten angebracht werden muss.
Die unterschiedlichen Kategorien
Kategorie Open
Beträgt das Abfluggewicht unter 25 kg und wird die Drohne bei direkter Sichtverbindung betrieben, dann fällt sie unter die Kategorie „Open“. Dort sind Flüge bis 120 m Höhe erlaubt, auch der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt, Flüge über Menschenansammlungen sind jedenfalls verboten.
Achtung: Die entsprechende Klasse (C0 – C4) ist bei manchen Drohnen schon auf der Verpackung ersichtlich. Ein Großteil der sich im Handel befindlichen Drohnen besitzt diese Klassifizierung nicht, kann aber weiterhin in der „Limited Open“-Kategorie betrieben werden, für die andere Gewichtsgrenzen gelten.
Innerhalb der Open Kategorie gibt es – je nach Gewicht – noch 3 Subkategorien (A1, A2 und A3), für die unterschiedliche Mindestabstände zu Unbeteiligten und Kompetenznachweise für den Betreiber gelten. Für Drohnen ohne C-Klassenkennzeichnung gelten eigene Gewichtsgrenzen für die jeweiligen Kategorien.
A1 – Nah am Menschen
- Flüge über unbeteiligte Personen sollten vermieden werden, sind aber prinzipiell nicht verboten
- Drohnen der Klasse C1 (max. 900 g) und CO (max. 250 g)
- Drohnen ohne C-Klassenkennzeichnung bis 500 g
- Anforderungen an den Piloten:
- Gebrauchsanweisung lesen
- Online-Registrierung (entfällt für Spielzeugdrohnen)
- Kleiner Drohnenführerschein (alle Drohnen über 250 g)
A2 – Sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen
- Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen (5 m Abstand im Low-Speed Modus) für Drohnen mit C-Klassenkennzeichnung
- Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen für Drohnen ohne C-Klassenkennzeichnung
- Drohnen der Klasse C2 (max. 4 kg)
- Drohnen ohne C-Klassenkennzeichnung bis 2 kg
- Anforderungen an den Piloten wie für A1
+ großer Drohnenführerschein
A3 – Weit weg von unbeteiligten Personen
- Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
- Keine unbeteiligten Personen im geplanten Flugareal
- Drohnen der Klasse C3 und C4 & Drohnen ohne C-Klassenkennzeichnung bis 25 kg
- Anforderungen an den Piloten wie für A1
Kategorie Specific
Wenn eine der Vorgaben der Open-Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie Specific und vor dem Betrieb ist eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde einzuholen. Die Specific Kategorie erlaubt somit auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein.
Kategorie Certified
Die Kategorie Certified ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht z.B. eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Der Transport von Personen oder Gefahrgut und Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 Metern Größe fallen jedenfalls in die Certified Kategorie. Die Regelungen für die Kategorie „Certified“ sind derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung. Derzeit ist daher in diesen Fällen eine Ausstellung von Bewilligungen noch nicht möglich.
Spielzeugdrohnen
Für Spielzeugdrohnen ist keine Registrierung und Absolvierung des Drohnenführerscheins vorgeschrieben. Darunter fallen kleine Fluggeräte, die entsprechend der EU-Spielzeugrichtlinie gekennzeichnet sind. Fehlt diese Kennzeichnung, ist das Mindestalter ein möglicher Hinweis für die Eignung als Spielzeug. Beträgt dieses mindestens 14 Jahre, so handelt es sich um eine registrierungspflichtige Drohne.
Auch beim Umgang mit Spielzeugdrohnen muss man stets darauf achten, keine Menschen zu gefährden und die Privatsphäre Dritter nicht zu beeinträchtigen. In der Nähe von Flughäfen oder Hubschrauberlandeplätzen sollte ebenfalls besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden.
Achtung bei Zuwiderhandeln drohen Verwaltungsstrafen.
Ihre Vereinsleitung
28.04.2023
Jahreshauptversammlung 2023
Reparaturfond:
Von der Jahreshauptversammlung wurde einstimmig beschlossen, dass der Reparaturfond weiterhin mit dem Anfang 2023 eingehobenen Betrag – nicht indexangepasst – eingehoben wird, um die weiteren noch anstehenden Arbeiten an unserer Infrastruktur, wie z.B., die laufende Kanalsanierung und das Vereinshaus bzw. der Vereinshausplatz sanieren zu können.
Sommerbaustopp
Es wurde, aufgrund eines Antrages von mehreren Mitgliedern unseres Vereins, mehrheitlich ein Sommerbaustopp für die Gartenordnung von der Jahreshauptversammlung genehmigt.
Der Sommerbaustopp von 01. Juni bis 31.August jeden Jahres ist im Punkt 9 eingefügt worden.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme und Einhaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vereinsleitung
17.03.2023
UPDATE:
03.02.2023
Beginn von Arbeiten am Vereinskanal
Am Montag, 06.03.2023, beginnen um 08:00 Uhr die Arbeiten am Vereinskanal.
Es wird der Weg G (Parzelle 97-105) F (Parzellen 106-117) und E (Parzellen 118 – 135) mit Hochdruck gereinigt und mit einer TV-Kamera befahren um den Sanierungszustand zu erheben.
Ihre Vereinsleitung
MA 48 – BIOTONNE
Sehr geehrte Mitglieder, die MA 48 führt Beschwerde, dass in den Biotonnen am Vereinshausplatz immer wieder Äste und Stämme mit einem Durchmesser von mehr als 8 cm zur Abholung in die Biotonnen eingeworfen werden.
Stämme mit größeren Abmessungen führen zur Beschädigung des Abholfahrzeuges, weshalb diese aussortiert und liegen gelassen werden.
Bis zu 2 Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt können bei den Mistplätzen abgegeben werden.
Wir ersuchen um Beachtung dieser Vorgabe der MA 48
Ihre Vereinsleitung
07.02.2023
Aktion Obstbaum statt Nadelbaum
Die Aktion Obstbaum statt Nadelbaum ist eine Aktion des Landesverbandes Wien der Kleingärtner.
Wer einen Nadelbaum entfernt bekommt gratis einen Obstbaum nach Sortenwunsch.
Nadelbäume sind keine Kulturen für Kleingärten und würden auf natürliche Weise nicht wachsen sondern müssen gepflanzt werden.
Jeder Obstbaum wächst ganz natürlich auf Böden der Kleingärten und bietet z.B. den einheimischen Vögel eine Vielfalt an Lebensraum.
Bitte nehmen Sie diese Aktion zum Anlass und tauschen Sie Nadelbäume im Kleingarten gegen Obstbäume Ihrer Wahl.
Dazu ist es notwendig ein Foto vor Entfernung des Nadelbaumes und eines danach zu machen, wobei man zweifelsfrei erkennen sollte um welche Parzelle es sich handelt!
Laden Sie sich hier das Formular für den Tausch herunter und mailen Sie das ausgefüllte, eingescannte Formular mit den Fotos an uns.
Wir leiten das Mail an den Landesverband Wien weiter.
Ihre Vereinsleitung
16.01.2023
BAUARBEITEN im Weg A
Ab 17.01.2023 finden im Weg A Bauarbeiten statt. In der Königswiesengasse wurde deshalb eine Halteverbotszone in der Länge von 15 m von der MA 46 verordnet.
Der Weg A wird auf den Seitenstreifen (Grünstreifen), dort wo die Baugeräte fahren, mit Brettern zum Schutz des Weges, wie vorgesehen, abgedeckt.
Bitte rechnen Sie mit Verzögerungen beim Durchfahren der Königswiesengasse und achten Sie auf sich beim Begehen des Weges!
Ihre Vereinsleitung
PUNSCHTRINKEN 2022
Am Samstag, 10.12.2022, von 16.00-20.30 Uhr, fand am Vereinshauplatz, nach 2-jährigerer Coronapause, wieder das schon traditionell gewordenen Punschtrinken unseres Kleingartenvereins statt. Die Vereinsleitung konnte zahlreiche Mitglieder, deren Verwandte und Freunde bei Beerenpunsch, Kinderpunsch, Glühwein und Aufstrichbroten vor dem Vereinshaus zu einem gemütlichen Punschtrinken in Weihnachtsstimmung und zum Jahresausklang begrüßen. Ein Dankeschön an die vielen Helfer, ohne die unsere Veranstaltungen nicht möglich wären.
Ihre Vereinsleitung
Einfahrtsgenehmigung in einen Kleingarten – Carport – Information
Laut Auskunft der Bezirkskleingartenkommission für den 14. Bezirk werden vom Bauauschuss des 14. Bezirks Einfahrten in Kleingärten und hier auch nur bei Parzellen die sich im Eigentum befinden, nur genehmigt, wenn der Antragsteller oder ein Mitbewohner:in einen Behindertenstatus im Sinne des Bundessozialgesetzes nachweisen kann (Behindertenausweis).
Für nähere Auskünfte kommen Sie bitte in eine Sprechstunde.
Die Vereinsleitung rät von nicht genehmigten Einfahrten bzw. Aufbau eines Carports dringend ab!
Ihre Vereinsleitung
08.11.2022
KANALSANIERUNG – NOVEMBER
Die Sanierung der Wege A/ B / C / D / F und G (Parzellen 73 – 93) konnten dieses Jahr erfolgreich abgeschlossen werden.
Im Frühjahr 2023 werden die Wege F und G (Parzellen 94 – 117) und der Weg E mit Hochdruck gereinigt und mit einer Kamera abgefahren um den Sanierungsstatus zu erheben.
Je nach Sanierungsaufwand können wir dann weiter vorgehen.
In weiterer Folge wird dann noch dieses oder nächstes Jahr, je nachdem wie hoch die Kosten der dann notwendigen Sanierungen sind, die Parzellen in der Eichbachgasse von Parz 159 bis Parz 7 mit einer Kamerafahrt kontrolliert und dort der Sanierungsaufwand erhoben!
Leider stehen weitere Infrastrukturmaßnahmen zur Erhaltung unserer Anlage uns noch bevor.
Ein Bericht über die geleisteten , die kommenden Arbeiten und die Kosten dafür wird bei der nächsten Jahreshauptversammlung vorgetragen.
Ihre Vereinsleitung
17.10.2022
KANALSANIERUNG-SEPTEMBER/OKTOBER
Die Arbeiten im Weg B und C sind abgeschlossen.
Sowohl im Weg B als auch im Weg C wurde ein Inliner eingebracht!
Aufgrund der erheblichen Ersparnis durch den Wegfall der Grabarbeiten, wird im Moment der Weg F und G, die bereits begutachtet wurden, vorerst mit Hochdruck gereinigt und ein Inliner eingebracht.
Der Kanaldeckel in der Heinrich-Kneissl-Gasse Höhe Parzelle 62A muss getauscht werden, da dieser gebrochen ist.
Die Firma UHL wird das im Zuge der Kanalbauarbeiten mit erledigen. Bei einer Kamerafahrt in der Heinrich-Kneissl-Gasse (Hauptkanalrohr unter der Straße) wurden von der Langwiesgasse bis zur Parzelle 62 A drei kleinere Schäden festgestellt, die ebenfalls mit einem Inliner repariert werden können. Auch diese Arbeiten werden heuer noch im Herbst durchgeführt.
2023 wird der Weg E und auf dieser Seite die Wege F und G mit der Kamera befahren um den Sanierungsaufwand zu erheben.