Informationen zum Thema Parken
Hier finden Sie Details zu den Park-Regelungen in unserer Siedlung und auf dem Vereinsgelände.
21.10.2024
PARKEN
HEINRICH-KNEISSL-GASSE
EINBAHNSTRASSE – EICHBACHGASSE
EINBAHNSTRASSE – KÖNIGSWIESENGASSE
VEREINSPARKKLEBER
19.06.2024
PARKRAUMKONZEPT – BODENMARKIERUNGEN -NEUE VERKEHRSZEICHEN
Werte Mitglieder und Anrainer der Jägerwaldsiedlung.
Bei der Verhandlung am 18.06.2024 mit der Beamtin und den Beamten der MA 46 – Verkehrsorganisation, konnte unter der Mithilfe von Ing. Helmut Lankisch (Obmann Siedlerverein Kolbeter), Hr. Heinz Wimmer sowie Hr. Michael Wimmer und meiner Person, mit den Beamten der MA 46, die äußerst zuvorkommend und lösungsorientiert uns gegenüber waren, noch zahlreiche weitere Stellplätze in der gesamten Jägerwaldsiedlung herausverhandelt werden.
Es wurde jede Straße, jede ONr., sich am Plan und Google Street View angesehen.
Wir brachten unsere Erfahrungen als Ortskundige ein. Danach wurde die beste Lösung unter der Fachexpertise vom Abteilungsleiter Herrn Grünert und der Verhandlungsleiterin Fr. Fellner, die ein enormes Fachwissen aufwiesen, gefunden. Dafür ein herzliches Dankeschön von meiner Seite.
Sollte es in der Endphase doch irgendwo Probleme oder Fehler bei der Markierung geben oder sollte irgendetwas gar nicht so laufen wie es soll, dann sind Änderungen auch nachträglich möglich. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Stellplatzkoordinatoren oder schreiben Sie ein Mail an unsere E-Mailadresse kgv.14kh@gmx.at.
Johann Pawlik
Obmann
PARKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN DES VEREINS – EINFÜHRUNG EINES VEREINSKLEBERS
Um eine gerechte Verteilung der Parkplätze auf Vereinsgrund (Vereinshausplatz und Eichbachgasse gegenüber 10) vorzunehmen, versuchen wir mit einem Vereinskleber die Erkennbarkeit und Anzahl der berechtigten Kraftfahrzeuge zu vereinfachen.
Es gibt Mitglieder in unserem Verein, die von der Stadt Wien nicht die Möglichkeit zur Erlangung einer Parkvignette erhalten, da sie in Wien keinen Hauptwohnsitz haben. Wir ersuchen diese Mitglieder mit VEREINSKLEBER dann auf ihr ersuchen hin, nach Möglichkeit, einen Parkplatz auf Vereinsgrund zu ermöglichen.
Wenn sie eine gültige Parkvignette für den 14.Bezirk (Jahres- oder Saisonvignette) haben, parken sie ihr KFZ während der Gültigkeit der Kurzparkzone (Mo-Fr – werkt.): 09.00-22.00 Uhr) bitte auf öffentlichen Straßengrund.
Fahrzeugwechsel
Wenn Sie ihr Fahrzeug mit Vereinsparkkleber wechseln/verkaufen, lösen Sie bitte unseren Parkkleber von der Windschutzscheibe ab.
Sie können den Vereinsparkkleber, nachdem Sie den Fahrzeugwechsel (Zulassungsschein in Kopie) uns bekannt gegeben haben, auf ihr neues Kfz kleben!
Ein neuer Parkkleber wird nur gegen einen Unkostenbeitrag ausgegeben!
Ihre Vereinsleitung
Einfahrtsgenehmigung in einen Kleingarten – Carport – Information
Laut Auskunft der Bezirkskleingartenkommission für den 14. Bezirk werden vom Bauauschuss des 14. Bezirks Einfahrten in Kleingärten und hier auch nur bei Parzellen die sich im Eigentum befinden, nur genehmigt, wenn der Antragsteller oder ein Mitbewohner:in einen Behindertenstatus im Sinne des Bundessozialgesetzes nachweisen kann (Behindertenausweis).
Für nähere Auskünfte kommen Sie bitte in eine Sprechstunde.
Die Vereinsleitung rät von nicht genehmigten Einfahrten bzw. Aufbau eines Carports dringend ab!
Ihre Vereinsleitung
PARKPLÄTZE – EINFÜHRUNG EINES VEREINSKLEBERS
Sehr geehrte Mitglieder,
jene Mitglieder, die den Vereinsparkkleber noch nicht beantragt oder abgeholt haben, können diesen in jeder Sprechstunde beantragen bzw. im Vereinshaus abholen.
Beachten Sie, das nur mehr Fahrzeuge mit Vereinskleber auf unseren Grundstücken abgestellt werden dürfen.
(Bitte auch keine Besucher, Verwandte, Bekannte, Firmenfahrzeuge – ausgenommen die für den Verein arbeiten und ähnliche Anfragen, sonst würde die Einführung des Vereinsparkklebers keinen Sinn ergeben. Danke)
Um uns allen Unannehmlichkeiten zu ersparen, melden Sie sich bitte rechtzeitig per E-Mail oder Einwurf in den Vereinspostkasten bei uns, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug (Reparatur oder Ähnliches) für eine bestimmten Zeitraum haben.
Für ein kurzfristiges Abstellen von Fahrzeugen von Mitgliedern oder Personen, die im gleichen Garten wohnen, ist es in Sonderfällen (z.B. kurzfristige Ummeldung eines KFZ usw.), nach Zustimmung der Vereinsleitung, möglich. Diese bekommen dann einen Einlegezettel für das betreffende Fahrzeug!
Wir ersuchen Mitglieder, die eine Parkvignette der Stadt Wien haben, auch wenn Sie einen Vereinsparkkleber haben, zu den Zeiten der in Wien geltenden Kurzparkzone ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßengrund zu parken.
(Bitte kleben Sie den ausgegebenen Vereinsparkkleber auch auf das von Ihnen angegebene Fahrzeug!)
Ihre Vereinsleitung
20.05.2022
VEREINSHAUSPLATZ – EICHBACHGASSE GEGÜ. 10
Wir ersuchen, nochmals und eindringlich,
Montag – Freitag (werkt.) von 09:00 – 22:00 Uhr,
Kfz mit Wiener Parkvignette (Parkpickerl), auch wenn Sie dann einen Vereinskleber haben, auf öffentlichen Strassengrund und nicht auf Vereinsgrund abzustellen.
Unsere Mitglieder ohne Wiener Parkpickerl werden es Ihnen danken!!! (Solidarität)
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vereinsklebers am 22.06.2022, dürfen nur mehr Kfz mit Vereinskleber auf Vereinsgrund, 24/7 – 365 Tage im Jahr, abgestellt werden, wobei auch die oben angeführte Regelung zu beachten ist.
Wir können keine Ausnahmen im Sinne aller Mitglieder mehr machen und müssen/werden jede Besitzstörung der Anwaltskanzlei übergeben!
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden informieren Sie bitte auch Ihre Besucher und Firmen über die Regelung!
Danke für Ihre Mithilfe und Verständnis!
24.04.2022
PARKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN DES VEREINS
EINFÜHRUNG EINES VEREINSKLEBERS
Sehr geehrte Mitglieder,
um eine gerechte Verteilung der Parkplätze auf Vereinsgrund (Vereinshausplatz und Eichbachgasse gegenüber 10) vorzunehmen, versuchen wir mit einem Vereinskleber die Erkennbarkeit und Anzahl der berechtigten Kraftfahrzeuge zu vereinfachen.
Es gibt Mitglieder in unserem Verein, die von der Stadt Wien nicht die Möglichkeit zur Erlangung einer Parkvignette erhalten, da sie in Wien keinen Hauptwohnsitz haben. Wir ersuchen diese Mitglieder mit VEREINSKLEBER dann auf ihr ersuchen hin, nach Möglichkeit, einen Parkplatz auf Vereinsgrund zu ermöglichen.
Wenn sie eine gültige Parkvignette für den 14.Bezirk (Jahres- oder Saisonvignette) haben, parken sie ihr KFZ während der Gültigkeit der Kurzparkzone (Mo-Fr: 09.00-22.00 Uhr) bitte auf öffentlichen Straßengrund.
PARKEN – VEREINSKLEBER ERLÄUTERUNGEN
Ihre Vereinsleitung
26.02.2022
Wegen der am 1. März 2022 beginnende Parkraumüberwachung der Stadt Wien wird der Schranken am Vereinshausplatz ab 28.02.2022, abends wieder geschlossen und ab jetzt auch in den Wintermonaten geschlossen bleiben.
23.02.2022
im Hinblick auf die am 1. März 2022 beginnende Parkraumbewirtschaftung der Stadt Wien werden wir unsere Grundstücke demensprechend kennzeichnen müssen. Zu diesem Zweck wird der Vereinshausplatz und unser Grundstück in Wien 14., Eichbachgasse gegenüber Onr. 10 mit Schildern versehen.
06.12.2021
Parkpickerl (Parkchip) Parkraumbewirtschaftung – INFORMATION!
Sehr geehrte Mitglieder, auch der Bereich des Kleingartenvereins Knödelhütte wird ab 1. März 2022 in die Parkraumbewirtschaftungszone der Stadt Wien fallen.
Bitte beachten Sie auch die Information weiter unten!
Ihre Vereinsleitung
Fürs Vergrößern klicken. (Grafik: Bezirksvorstehung Penzing)
09.12.2021 / 06.11.2021
INFORMATION bezüglich PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG
(Parkpickerl =Parkchip)
Sie können nur einen einzigen Parkchip für Ihren Hauptwohnsitz bekommen.
Verwenden Sie, wenn Sie den Hauptwohnsitz in unserer Anlage haben diesen Link https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html
Wenn Sie in unserer Anlage Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie einen Saisonchip beantragen.
Dann müssen Sie in Wien Ihren Hauptwohnsitz haben und in Ihrem Kleingarten sich mit Nebenwohnsitz beim Magistratischen Bezirksamt anmelden.
Parkpickerl – Parkchip – Sonderregelung für Bewohnerinnen und Bewohner von Kleingärten
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Parkchip für Bewohnerinnen und Bewohner.
Der Saisonchip ist nur in der Gartensaison von März bis Oktober gültig.
Sie können zusätzlich zum Saisonchip (Parkchip für den Nebenwohnsitz im Kleingarten) auch für den Hauptwohnsitz einen Parkchip bekommen.
Wenn Sie den Antrag auf Ausstellung eines Parkchips für den Hauptwohnsitz gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung des Parkchips für den Nebenwohnsitz (Saisonchip) stellen, ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.
Wenn Sie nur für den Nebenwohnsitz den Saisonchip beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Magistratische Bezirksamt Ihres Nebenwohnsitzes.
Stellen Sie den Antrag für den Hauptwohnsitz und den Nebenwohnsitz für dasselbe Kraftfahrzeug gleichzeitig, müssen Sie die Verwaltungsabgabe von 35,70 Euro nur einmal bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Saisonpickerl nicht über das Online-Formular beantragen können.
Ihre Vereinsleitung